Krankenkassenzulassung
Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention
Das Thema Gesundheitsprävention nimmt an Bedeutung immer mehr zu. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich in der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zusammen geschlossen, um ihren Auftrag zur Gesundheitsförderung zu erfüllen. Sie haben einen Leitfaden für einheitliche Qualitätsstandards gesundheitsbezogener Präventionsangebote formuliert.
Anbieter von Präventionskursen müssen hohe fachliche, ausbildungsbezogene und berufliche Kriterien erfüllen, sowie ein streng an den Leitlinien orientiertes Curriculum einreichen, um eine Anerkennung ihrer Kurse von der ZPP zu erhalten. Die ZPP prüft jeden Anbieter und Kurs individuell.
Der Vorteil für Sie: Mit der Anerkennung durch die ZPP können Sie sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Außerdem können Sie sich auf ein geprüftes Maß an Qualität der Maßnahme verlassen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses! Dieser liegt i.d.R. bei einem Betrag von ca. 75 – 150 Euro. Manche Krankenkassen erstatten aber auch die gesamten Kurskosten.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse mit der Angabe meines Namens Max Streibl und der Kurs-ID: KU-ST-Q51Q5X für Präsenzkurse und der Kurs-ID: KU-ST-55M5WW für Online Kurse, so dass Ihre Krankenkasse den Kurs ermitteln kann.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Krankenkassen ist die vollständige Teilnahme am Kurs (mindestens 80%).
Ablauf
- Erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei ihrer Krankenkasse über einen möglichen Zuschuss.
- Nehmen Sie am Kurs teil.
- Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
- Diese von mir ausgestellte Teilnahmebescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse überweist Ihnen dann den Kostenzuschuss.
Gibt es auch einen Zuschuss durch den Arbeitgeber?
Ja, Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Arbeitnehmer müssen diese Zuschüsse nicht versteuern, soweit sie 500 Euro jährlich nicht übersteigen. Die Leistungen müssen den im Leitfaden Prävention genannten Qualitätsanforderungen genügen.
Arbeitgeberfinanzierte Leistungen dürfen laut dieser Richtlinien (anders als Krankenkassen) auf die zeitliche Befristung von Maßnahmen bzw. Kursen verzichten. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber evtl. auch ein fortlaufendes Kursangebot bezuschusst. Mehr Informationen des GKV-Spitzenverbandes
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihr gesundheitliches Engagement unterstützt!